0% Umsatzsteuer ab 1.1.2024 auf Photovoltaik
Jetzt von 0% Steuervorteil profitieren!
0% Umsatzsteuer ab 1.1.2024 auf PV-Module und gleichzeitig damit verkauftem Zubehör.
Variante 0% Ust. nur möglich in Kombination bei Kauf mit einem Balkonkraftwerk oder PV Modul!
Voraussetzungen dafür sind:
Bei Lieferungen (Verkäufen direkt an Endkunden) und Installationen (Montage) an folgende Endkunden:
- Endkunden die eine PV-Anlage auf ihrem Haus oder einem Nebengebäude betreiben
- die Gebäude müssen zu Wohnzwecken dienen (oder Gebäude welche von KÖR genutzt werden z.B. Gemeinde)
- Die PV-Anlage darf nicht mehr als 35 Kwp haben!
Ausschlussgründe?
- Der 0%-Steuersatz steht nicht zu, wenn der Empfänger einen Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz gestellt hat.
- Lediglich bei Reparaturen (da keine neue PV-Anlage verkauft wird).