Batteriegesetzhinweise
Informationen zum Batteriegesetz (gemäß EU-Richtlinie 2006/66/EG vom 6. September 2006)
Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)
Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batteriegesetz
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können.
Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort kostenfrei abgeben.
Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.